Intro

A. NAME UND ZWECK

1. Gründung und Zweck
Der 1980 gegründete Eishockey-Club ad fines bezweckt die
körperliche Ertüchtigung seiner Mitglieder, die Ausübung des Eishockeysports und anderer Sportarten, sowie die Pflege eines gesunden Sportgeistes, der Kameradschaft und der Geselligkeit.
2. Ausrichtung
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
3. Name des Vereins
Der Verein tritt in der Öffentlichkeit nur mit dem Namen Vipers Weinfelden auf.

 

B. MITGLIEDSCHAFT

4. Der Club besteht aus folgenden Mitglieder-Kategorien
a) A-Mitglieder
Spieler, die sich dem regelmässigen Training und den Spielen aktiv zur Verfügung stellen. In der Regel werden nur A-Mitglieder lizenziert. Ausnahmen werden nur durch den Vorstand bewilligt. Dem unterzeichneten Spielerreglement ist Folge zu leisten.
b) B-Mitglieder
Spieler, die bereits einem anderen Eishockey-Club angehören, z.B. Lizenzspieler, oder Vereinsmitglieder die durch „höhere Gewalt“, z.B. Militärdienst, auswärtige Weiterbildungskurse, etc., längere Zeit nicht regelmässig am Trainings- und Spiel- betrieb teilnehmen können. Über die Aufnahme von B-Mitgliedern entscheidet der Vorstand mit 3/4-Mehrheit. B-Mitglieder erlangen nach 10 besuchten Trainings pro Saison automatisch A-Status.
c) Vorstandsmitglieder
Mitglieder, die an der GV in den Vorstand gewählt wurden; Doppelfunktionen als Spieler und Vorstandsmitglieder bilden die Regel.
d) Passiv-Mitglieder
Personen, die jährlich den vom Vorstand bzw. der GV festgesetzten Passivbeitrag (oder mehr) einzahlen.
e) Ehrenmitglieder
Mitglieder die sich durch ausserordentliche Leistungen auszeichnen, aber nicht mehr aktiv sind (keine Lizenz). Der Vorstand regelt die Höhe resp. Art der Begünstigung für die Ehrenmitglieder. Ehrenmitglieder werden durch die GV berufen.
Dem unterzeichneten Spielerreglement ist in allen Kategorien unbedingt Folge zu leisten.
5. Beitrittsgesuche
Beitrittsgesuche der Kategorien a) und b) sind dem Verein formell einzureichen. Über deren Annahme oder Ablehnung entscheidet die GV wobei dem Vorstand die Ermächtigung für eine provisorische Aufnahme zusteht.
6. Verlust der Mitgliedschaft
a) Nach Genehmigung der schriftlichen Austrittserklärung jeweils auf das Saisonende im Frühling. Bei vorzeitigen Austritten verfällt der bereits bezahlte Jahresbeitrag zu Gunsten des Vereins.
b) Durch Streichung, die vom Vorstand vorgenommen werden kann, wenn ein Mitglied seinen finanziellen Verpflichtungen dem Verein gegenüber, trotz schriftlicher Mahnung, nicht nachgekommen ist oder durch Ausschluss nach vereinsschädigendem Verhalten des Mitgliedes (Unsportlichkeit gegenüber anderen Mitgliedern, grundlose Stänkereien, etc).
c) Spieler, die länger als ein Jahr kein Training oder Spiel mehr absolviert haben, können ausgeschlossen werden.