Statuten - Seite 4

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F. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

30. Auflösung des Vereins
Die GV kann die Auflösung des Vereins bestimmen, wenn wenigstens 3/4 der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind und sich in der Abstimmung eine Mehrheit von 3/4 für die Auflösung ergibt.
31. Verteilung des Vereinsvermögen bei Auflösung
Bei der Auflösung des Vereins geht ein allfälliges Vereinsvermögen, sowie der Erlös aus dem, dem Verein gehörenden Material, in die Kasse der Juniorenbewegung des Schweizerischen Eishockey-Verbandes.
32. Gültigkeit dieser Statuten
Diese Statuten sind an der Versammlung vom 29. April 2011 von den Mitgliedern angenommen worden.
Für den Verein HC AD FINES
Der Präsident